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Infos zum Gutscheinsystem
Die Kita-Plätze werden über „Gutscheine“ durch die Stadt Hamburg mitfinanziert. Ein Teil der Betreuungskosten wird über die Stadt finanziert, die Höhe des Familieneigenanteils wird vom zuständigen Jugendamt je nach Familieneinkommen berechnet.
Die Beantragung eines Gutscheins erfolgt bei dem zuständigen bezirklichen Jugendamt. Für alle Kinder im Elementaralter (3 – 6 Jahre) gibt es einen Rechtsanspruch auf maximal 5-stündige Betreuung täglich – unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind.
Für alle anderen Kinder gilt: Der Anspruch auf den Gutscheinumfang orientiert sich an der täglichen Arbeitszeit der Eltern.
Der Familieneigenanteil an den Betreuungskosten wird vom Jugendamt einkommensabhängig festgelegt.
Um die individuelle familiäre Situation einschätzen zu können, bieten wir Eltern bei Bedarf gern eine persönliche Beratung zu diesem Thema an.
Hier findet man noch weitere Infos zum Gutscheinsystem: hamburg.de
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Antrag zur Förderung in einer Tageseinrichtung
Fragebogen zu wirtschaftlichen Verhältnissen
Fragebogen zu wirtschaftlichen Verhältnissen / Selbständige
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